Finnland treibt Komplettüberwachung aller Reisebewegungen in der EU voran

Die Fluggastdatenspeicherung ist in manchen EU-Staaten noch gar nicht richtig eingeführt und erst recht nicht evaluiert. Doch die neue finnische EU-Ratspräsidentschaft denkt schon darüber nach, die anlasslose Speicherung von Reisebewegungen auf Schiffsverkehr und internationale Schnellzüge auszuweiten.

Eine gelbe Fähre im Hafen von Bastia. Aus dem Schornstein steigt Rauch auf.
Eine Fähre im Hafen von Bastia auf Korsika. In Zukunft könnten auch die Reisedaten von Schiffspassagieren gespeichert und gerastert werden. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Vidar Nordli-Mathisen

Finnland will seine EU-Ratspräsidentschaft dafür nutzen, um über eine Ausweitung der Überwachung, Speicherung und Weitergabe von Reisebewegungen zu diskutieren. Bislang deckt die Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung (PNR) nur Flugreisen ab, die Finnen wollen nun auch Schiffsverkehr und Schnellzugverkehr überwachen.

Ein eingestuftes Diskussionspapier aus dem Juni stellt diese Überlegungen zur Diskussion. Ursprünglich wurde die Fluggastdatenspeicherung damit begründet, Terrorismus bekämpfen zu wollen. Finnland begründet das Vorhaben mit weiteren Interessen: Auch Schiffs- und Zugverkehr würden unter anderem für Menschenhandel genutzt, um unerlaubt in Länder einzureisen und Drogen und Waffen zu transportieren.

Auf einem Treffen von DAPIX sollte das Thema laut einer Tagesordnung am 3. Juli diskutiert werden. Das Gremium ist zuständig für Datenschutz und den Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden. Zwei der Fragen: Welche Reisedaten werden bereits heute in EU-Staaten gesammelt und kann PNR das richtige Format für eine Ausweitung dieser Datensammlung sein?

Belgien hat bereits ein Pilotprojekt gestartet, um die Speicherung auf Zug- und Busreisen auszuweiten. Momentan sind davon internationale Schnellzugverbindungen und Fernbusse betroffen.

„Völlige Überwachung des Reiseverkehrs“

Die beschlossene PNR-Richtlinie und ihre nationalen Umsetzungen sorgen schon heute für eine flächendeckende Überwachung von Flugreisenden. Airlines, Reisebüros und andere Reiseanbieter müssen vor jedem internationalen Flug „Passenger Name Records“ (PNR) an die zuständige Fluggastdatenzentralstelle übermitteln. Dort werden sie gespeichert und analysiert. Zu den routinemäßig ausgewerteten Informationen zählen bis zu 60 Einzeldaten, unter anderem Name, Anschrift, Flugverbindung, Sitzplatz, Essenswünsche oder IP-Adressen.

Elisabeth Niekrenz von der Bürgerrechtsorganisation Digitale Gesellschaft e. V. sagt: „Bereits die Speicherung der Passenger Name Records für Fluggäste ist grundrechtswidrig. Dies auf Reisende mit Schiff und Bahn auszudehnen, würde einer völligen Überwachung des europäischen Reiseverkehrs nahe kommen.“ Die politische Referentin des Vereins kritisiert zudem die Anlasslosigkeit und die Streubreite der Überwachung als „völlig unverhältnismäßig“.

Die bisherigen PNR-Daten könnten an eine Vielzahl in- und ausländischer Behörden weitergeleitet werden. Mittels Algorithmen sollten dann daraus Profile gebildet und verdächtige Personen ausgemacht werden. Niekrenz befürchtet, dass dabei Menschen leicht aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert werden könnten. Es sei außerdem völlig unklar, inwiefern man mit der Speicherung dieser Daten wirksam gegen Straftaten vorgehen könne.

PNR sorgt für Datenmüll

Das System und die dazugehörige Rasterfahndung sorgen in Deutschland derzeit vor allem für Datenmüll. Von 94.098 Treffern hielten nur 277 der manuellen Durchsicht stand. Alleine in Deutschland sollen in Zukunft 500 Menschen solche Reisedaten auswerten.

Das Projekt ist also aus Sicht von Grund- und Freiheitsrechten hochproblematisch, entsteht doch eine anlasslose Speicherung von Reisedaten unverdächtigter Bürgerinnen und Bürger, deren Daten mittels Rasterfahndung durchkämmt werden. Der Europäische Gerichtshof hatte im Zusammenhang mit der Weitergabe von Fluggastdaten an Kanada kritisiert, dass zu viele Daten zu lange und zu wenig kontrolliert gespeichert und weitergegeben würden. Mit der Ausweitung auf weitere Fortbewegungsmittel würde diese Überwachung weiter intensiviert.

Update 9. Juli:
Das Protokoll des DAPIX-Treffens ist jetzt veröffentlicht (PDF). Dort heißt es, dass die Initiative der finnischen Ratspräsidentschaft auf breite Unterstützung gestoßen sei, es habe aber auch Bedenken gegeben. Es wurde beim Treffen davor gewarnt, die PNR-Richtlinie noch einmal anzufassen und man solle die Bewertung der Richtlinie im Mai 2020 und das Gerichtsverfahren gegen diese abwarten. Die Kommission wies laut Protokoll darauf hin, dass einzelne Mitgliedsländer in nationaler Gesetzgebung eine Ausweitung der Erfassung der Reisebewegungen schon jetzt anstoßen könnten.

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1 Ergänzungen

  1. Zu $UEBERWACHUNGSMASSNAHME hatte das
    Bundesverfassungsgericht im Dezember 2018 ja
    bereits eine eindeutige Meinung, die ich hier zitieren
    darf. Dort war $UEBERWACHUNGSMASSNAHME = Kennzeichenkontrolle.
    Leider ist das aber nur die nationale Sichtweise.

    Immerhin wäre dies eine gute Gelegenheit, bei der die
    EU ihr mieses Image aufpolieren könnte: Ein Wettbewerb
    im Wegstreichen repressiver Überwachungsregularien.
    Davon ist ja mittlerweile genug im Angebot.

    – 1 BvR 142/15 – (Kfz-Kennzeichenkontrollen 2)

    RZ 51

    „Mit ihr werden die Betroffenen daraufhin überprüft, ob sie
    oder die von ihnen mitgeführten Sachen behördlich gesucht
    werden. Zugleich wird ihre ungehinderte Weiterfahrt unter
    den Vorbehalt gestellt, dass Erkenntnisse gegen sie nicht
    vorliegen. Eine solche Maßnahme ist nicht erst hinsichtlich
    ihrer Folgen, sondern als solche freiheitsbeeinträchtigend.
    Zur Freiheitlichkeit des Gemeinwesens gehört es, dass sich
    die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich fortbewegen können,
    ohne dabei beliebig staatlich registriert zu werden,
    hinsichtlich ihrer Rechtschaffenheit Rechenschaft ablegen
    zu müssen und dem Gefühl eines ständigen Überwachtwerdens
    ausgesetzt zu sein.“

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/12/rs20181218_1bvr014215.html

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